Incoterms – International Commercial Terms
Die Incoterms (International Commercial Terms) legen verbindliche und unbestreitbare internationale Lieferbedingungen fest.
Wir arbeiten weltweit ausschliesslich mit den neuesten Incoterms (2010), wobei unsere Verträge verschiedene Klauseln mit diesen internationalen Handelsbedingungen enthalten. Incoterms werden in vier Gruppen unterteilt: Die Reihenfolge der Klauseln spiegelt die steigende Verantwortung von AutoGlobalTrade für die zu liefernden Fahrzeuge:
- C-Klausel: Der Verkäufer trägt die Haupttransportkosten, während der Käufer die Risiken trägt.
- D-Klausel: Ankunftsklausel, der Verkäufer trägt die Transportkosten und -risiken.
- E-Klausel: Abholklausel, der Käufer trägt die Transportkosten und -risiken.
F-Klausel: Der Käufer trägt die Haupttransportkosten und -risiken.
C-Klauseln – Haupttransport ist vom Verkäufer zu zahlen
CFR (cost and freight): Kosten und Fracht
Die CFR-Klausel wird beim Transport per Schiff verwendet. Der Verkäufer muss nur dafür sorgen, dass die Ware in ordnungsgemässem Zustand über die Reling auf das Schiff gelangt, d. h. das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung auf dem Schiff liegt beim Käufer. Kosten und Fracht (einschliesslich Ausfuhr), die bis zur Lieferung im Zielhafen anfallen, sind jedoch vom Verkäufer zu tragen. Die CFR-Klausel ist der CIF-Klausel ähnlich; Letztere beinhaltet jedoch noch eine vom Verkäufer abzuschliessende Versicherung. Die Versicherung deckt dabei gerade das Transportrisiko ab. Wird nicht per Schiff transportiert, kommt die CPT-Klausel (siehe unten) in Frage.
CIF (cost, insurance, freight): Kosten, Versicherung, Fracht
Die CIF-Klausel ist eine im Überseegeschäft häufig verwendete Transportklausel, wonach der Verkäufer für die Kosten der Lieferung, Versicherung und Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen aufkommt. Dem Verkäufer obliegt die Zollabfertigung im Ausfuhrland.
CPT (carriage paid to …): Frachtfrei
Frachtfrei bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten des Haupttransports trägt. Alle übrigen Kosten (Entladekosten, Zölle, Steuern, Abgaben, Zollformalitäten) trägt der Käufer. Das Risiko von Verlust und Beschädigung geht mit der Übergabe an den Frachtführer (bei mehreren Frachtführern mit Übergabe an den ersten) auf den Käufer über.
CIP (carriage and insurance paid to …): Frachtfrei versichert bis…
Diese Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Kosten des Transports zu tragen („frachtfrei“, die weiteren Kosten, z. B. den Zoll, trägt der Käufer – wie bei der CPT-Klausel) und eine Versicherung für den Transport abzuschliessen und zu bezahlen. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts trägt dann zwar der Käufer ab der Übergabe an den Frachtführer, im Schadensfall erhält er jedoch Ersatz aus der Versicherung. Wird keine weitergehende Vereinbarung getroffen, ist der Verkäufer allerdings nur zum Abschluss einer Versicherung mit Mindestdeckung verpflichtet.
Die C-Klauseln sind sogenannte Zweipunkt-Klauseln, da der Risiko- und Kostenübergang an unterschiedlichen Stellen erfolgt. So trägt beispielsweise bei der CIF-Klausel der Verkäufer die Verantwortung nur bis zur Überschreitung der Schiffs Reling. Er muss aber für bis zum Bestimmungshafen alle Kosten tragen, inklusive die der Seefracht und der Seeversicherung. Erfolgt der Risiko- und Kostenübergang an derselben Stelle, wie zum Beispiel bei FOB, spricht man von einer Einpunkt-Klausel.
D-Klauseln – Ankunftsklauseln
DAT – (delivered at terminal): Geliefert bis Terminal (benannter Terminal am Hafen oder Bestimmungsort)
Der Verkäufer bezahlt die Fracht bis zum Terminal, mit Ausnahme der mit dem Import verbundenen Kosten, und haftet für all Risiken bis zu dem Punkt, an dem die Ware am Terminal entladen wird. Sie ersetzt die ehemalige DEQ-Klausel.
DAP – (delivered at place): Geliefert bis Platz (benannter Bestimmungsort)
Der Verkäufer bezahlt die Fracht bis zum benannten Bestimmungsort, mit Ausnahme der mit dem Import verbundenen Kosten, und haftet für alle Risiken bis zu dem Punkt, an dem die Ware bereit zur Entladung durch den Käufer ist. Diese Klausel ersetzt die ehemaligen Klauseln DAF, DDU und DES.
E-Klausel – Die Abholklausel (ab Werk)
Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, die Ware auf seinem Grundstück (Fabrik, Lager oder Werk) bereitzustellen. Der Käufer trägt alle Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr. Das Risiko von Verlust und Beschädigung geht mit der Bereitstellung an der vereinbarten Stelle auf den Käufer über. Der Frachtführer muss das Material selbst aufladen. Die Versicherung haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber beim Laden verursacht
F-Klauseln – Haupttransport ist vom Käufer zu zahlen
FCA (Free Carrier): Frei Frachtführer
Die FCA-Klausel (ursprünglich FOT = free on truck) verpflichtet den Verkäufer, die Ware einem Frachtführer am benannten Ort zu übergeben und für die Ausfuhr freizumachen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Kosten und Risiken des Transports. Liegt der benannte Ort im Werk des Verkäufers, so ist der Verkäufer auch für die Beladung des Transportmittels verantwortlich.
Liegt der benannte Ort woanders, so ist der Verkäufer nicht für die Beladung des Transportmittels verantwortlich.
FAS (free alongside ship): Frei Längsseite Schiff
Die FAS-Klausel ist eine Abwandlung der FCA-Klausel. Der Verkäufer muss die Ware aber nicht an einem benannten Frachtführer liefern, sondern sie längsseits eines bestimmten Schiffs im benannten Verschiffungshafen abstellen. Der Käufer macht die Ware zur Ausfuhr frei und trägt die Kosten und Risiken des Transports vom Verschiffungshafen bis zum Empfangsort.
FOB (free on board): Frei an Bord
Im Handel per See- oder Binnenschiff ist der Verkäufer bei der FOB-Klausel in Erweiterung der FAS-Klausel verpflichtet, die Ware an Bord des vereinbarten Schiffs zu bringen. Ab Überschreiten der Schiffsreling geht die Pflicht, die Kosten sowie das Risiko des Transports zu tragen, auf den Käufer über. Diese Klausel ist sehr gängig und kommt auch meistens bei Preisnotierungen an Warenbörsen zur Anwendung. FOB ist eine sogenannte Einpunkt-Klausel, da Risiko- und Kostenübergang an derselben Stelle erfolgen – in diesem Fall beim Überschreiten der Reling.
FOA (free on airplane): Frei an Bord des Flugzeugs
Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei FOB, nur in Bezug auf den Flugtransport.